Unterhalt des Studenten
Unterhaltsbedarf des Studenten mit eigener Wohnung
- beträgt nach den Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2018 insgesamt 735.- €. In diesem Betrag sind
- 300,- € für die Warmmiete (!) enthalten, also die Kaltmiete für die Unterkunft plus Nebenkosten und Heizkosten;
- 90,- € für Aufwendungen des Studiums.
Weitere Informationen einschließlich Beispiele für Unterhaltsberechnungen finden Sie hier.
Unterhaltsbedarf ohne eigene Wohnung
ist nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen, in Verbindung mit dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile.
Ergänzende Infos einschließlich Beispiele für Unterhaltsberechnungen finden Sie hier.
Verdienst des Studenten
Wenn der Student während des Studium regelmäßig einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht, können diese Einkünfte bei dem von den Eltern zu zahlenden Unterhalt berücksichtigt werden. Einzelheiten lesen Sie hier.
Kranken- und Pflegeversicherung
In den Beträge der Düsseldorfer Tabelle sind nicht enthalten:
- Beiträge für die Krankenversicherung;
- Beiträge für die Pflegeversicherung;
- Studiengebühren sofern diese anfallen.
Sofern das Kind nicht bei den Eltern oder einem Elternteil mitversichert ist, müssen die Beiträge noch zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden.
Dauer des Unterhaltsanspruchs
Grundsätzlich hat der Student einen Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Ausbildung, also bis zum Erhalt des Staatsexamens, sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschritten wird. Aber nicht jedes Studium wird zügig abgeschlossen:
- Lässt die Überziehung der Regelstudienzeit den Unterhaltsanspruch entfallen?
- Ist eine Zweitausbildung noch von den Eltern zu zahlen;
- Kann der Volljährige einen Studiengang- Fachrichtungswechsel vornehmen;
- Was ist mit den Kosten des Master-Studiengangs;
- Besteht ein Anspruch auf eine Elite-Universität und ein Auslandsstudium?
All dies können Sie hier nachlesen.
Ergänzende Themen zum Unterhalt des Volljährigen:
- Haftungsanteile der Eltern für den Kindesunterhalt
- Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus: Mangelfall
- Rangfolge beim Unterhalt: Wer bekommt zunächst seinen Unterhalt?
- Unterhalt und die Sättigungsgrenze
- Kein Unterhaltsvorschuss für volljährige Kinder
- Wenn der Pflichtige nicht zahlt: Verletzung der Unterhaltspflicht
- Zusätzlich zum Unterhalt: Mehr- und Sonderbedarf
- Heirat des Kindes und Unterhalt
- Die Ersatzhaftung: Wenn die Eltern keinen Kindesunterhalt zahlen können.
- Neuer Partner weiteres Kind = Einkommensveränderung?
- Kindergeld und Kinderfreibetrag