Kinder und Trennung
Bei intakten Familienverhältnissen stellt sich regelmäßig nicht die Frage nach Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Umgangsrechten etc. Mit der Trennung der Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartner) ändert sich dies jedoch, da der Familienverbund in seiner bisherigen Form nicht mehr fortbesteht. Kinder und Trennung stellen die Eltern vor besondere Herausforderungen. Neben dem Ehegattenunterhalt sind vorrangig auch den Bedürfnissen des Kindes Sorge zu tragen ist, die Kinder sind schließlich das schwächste Glied in der Familienkette.
Kindesunterhalt für welches Kind?
Der Kindesunterhalt hat teilweise unterschiedliche Voraussetzungen. Daher muss zunächst zwischen den Kindergruppen unterschieden werden:
Unterhalt für das:
Trennung und Kind? Dies ist wichtig
Neben Fragen zum Unterhalt sind insbesondere auch folgende Informationen wichtig:
- Das Umgangsrecht mit dem Kind und des Kindes;
- Sorgerecht: Wer hat welche Rechte?
- Welchen Familiennamen trägt das Kind?
- Wer bekommt das Kindergeld und den Kinderfreibetrag?
- Wie ist die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden?
- Unterhaltstitel: Das Recht, Unterhalt zu fordern.
- Zu viel Unterhalt gezahlt: Rückforderung / Aufrechnung?
- Wenn der Pflichtige nicht zahlt: Verletzung der Unterhaltspflicht
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