Schnell raus aus der Ehe – ohne Trennungsjahr
Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen kann das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar sein.
Scheidung sofort bei Härtescheidung
Es müssen bestimmte Gründe in der Person des anderen Ehepartners liegen. Sind solche Gründe gegeben, kann eine Scheidung sofort beantragt werden. Allerdings sind die Anforderungen an eine solche Härtescheidung hoch:
- Allein der Ehebruch: Nein
- Drogenkonsum über Jahre, insbesondere während des Umgangs mit dem Kind: Ja
- Ehebruch mit Schwangerschaftsfolge: Ja
- Eingehung der Ehe, um sich den Aufenthalt zu sichern: Ja
- Eifersucht: Nein
- Massive Straftaten gegenüber Partner: Ja
- Mordandrohungen gegenüber Partner: Ja
- Schwerer Alkoholmissbrauch mit Weigerung einer Therapierung: Ja
- Sexuelle Abartigkeiten: Je nach Umfang: Ja
- Tätigkeitsaufnahme als Prostituierte nach der Trennung: Ja
- Vergewaltigung des Ehepartners: Ja
- Vernachlässigung des Haushalts: Nein
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