Wer kann/sollte den Scheidungsantrag stellen?
Einen Scheidungsantrag stellen kann jeder der Ehegatten, sofern er anwaltlich vertreten ist. Ob es sinnvoll ist, auf den eigenen Anwalt zu verzichten, lesen hier.
Vorteile der Antragstellung
Wer über seinen Anwalt den Scheidungsantrag stellt, hat möglicherweise folgende Vorteile:
- Kein Abwarten, bis der andere irgendwann die Scheidung beantragt. Dahinter steckt möglicherweise die Absicht, längere Zeit Trennungsunterhalt zu beziehen. Zudem verlängert sich die Ehezeit, was sich beim Versorgungsausgleich auswirkt.
- Wer den Antrag zuerst stellt, kann in manchen Fällen einen für ihn günstigeren Gerichtsort wählen, also den Ort des Gerichts, an dem die Scheidung verhandelt und vollzogen wird. Siehe hierzu die Infos zu Welches örtliche Gericht ist zuständig: Der Gerichtsstand.
Beauftragung mit Ihrer Scheidung?
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