Neue Selbstbehalte beim Unterhalt ab 01.01.2015
Mit der Erhöhung der Selbstbehaltssätze verringert sich das zur Verfügung stehende Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sodass der Unterhaltsberechtigte mit geringeren Unterhaltsansprüchen rechnen muss.
Beispiele für die gestiegenen Selbstbehalte:
Der unterhaltspflichtige erwerbstätige Elternteil hat nun gegenüber seinem minderjährigen und privilegiert volljährigen Kind einen Selbstbehalt von 1.080 €. Gegenüber seinen volljährigen Kind beträgt dieser nun 1.300 €.
Ist der Pflichtige zur Zahlung von Trennungunterhalt oder nachehelichem Unterhalt verpflichtet, müssen ihm 1.200 € verbleiben.
Weitere Informationen zun den neuen Selbstbehaltsätzen einschließlich anschaulicher Bespiele gibt es in unserem Themenblock Selbstbehalt.
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