Kostenvoranschlag gratis für Ihre Scheidung
Wenn Sie das nachfolgende Formular ausgefüllt per E-Mail an uns senden, schicken wir Ihnen schnellstmöglich einen gratis Kostenvoranschlag für die
voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung . Wir benötigen keine Unterlagen von Ihnen. Ihre Angaben im Formular werden von uns vertraulich behandelt. Mit Ihren Angaben prüfen wir auch, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zustehen könnte.
Lesen Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie müssen diesen am Ende des Formulars zustimmen.
Scheidungskosten – gut zu wissen:
Garantie geringstmögliche Kosten für Ihre Scheidung
Die von uns berechneten Rechtsanwaltsgebühren sind die gesetzlichen Mindestgebühren, die nicht unterschritten werden dürfen. Insofern haben Sie die Sicherheit, bei uns zu den geringstmöglichen Kosten geschieden zu werden.
Reduzierung des Verfahrenswertes
Wir stellen bei Gericht einen Antrag auf Reduzierung des Verfahrenskostenstreitwerts bis zu 30%. Einem solchen Antrag folgen allerdings nur sehr wenige Gerichte. Einen Versuch ist es aber wert.
Ratenzahlung ohne Zinsen für Ihre Scheidung
Auf Anfrage können wir Ihnen auch die Zahlung der Anwaltskosten in Raten anbieten.
Prüfung von Verfahrenskostenhilfe
Wir prüfen automatisch anhand Ihrer Angaben, ob für Ihr Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Betracht kommt. Bei Bewilligung durch das Gericht ist die Scheidung für Sie entweder kostenfrei oder Sie zahlen die Kosten zinsfrei in monatlichen Raten ab. Weitere Informationen finden Sie unter Verfahrenskostenhilfe.
Prüfung Verfahrenskostenvorschuss vom Ehegatten
Ebenso überprüfen wir anhand Ihrer Angaben, ob Sie von Ihrem Partner einen Verfahrenskostenvorschuss verlangen können, denn dieser hat Vorrang vor der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.
Hinweise zum Scheidungskostenrechner:
Beachten Sie, dass die angegebenen Kosten im Formular “Kostenvoranschlag gratis” unverbindlich sind, weil
- der für die Kosten maßgebliche Verfahrens-Streitwert meist erst im Gerichtstermin festgelegt wird;
- etwaig vorhandenes Vermögen (Mieteinahmen, Zinsen, Dividenden etc.) das Einkommen erhöhen kann; allerdings wird das Gericht in der Regel nicht nach vorhandenem Vermögen fragen;
- Abzüge (Kreditraten, Fahrtkosten, Versicherungen etc.) das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen vermindern können;
- beispielsweise eine Altersversorgung wegen Geringwertigkeit nach Auskunft des Versorgungsträgers nicht berücksichtigt wird;
Noch günstigere Scheidungskosten?
Ja, denn
- Sie können eine Menge dazu beitragen, Ihre Kostenbelastung gering zu halten. Wir verweisen auf unsere Info zu den Themen Wie teuer ist eine Scheidung?, kostenlose Scheidung, Kosten sparen;
- wir können Ihnen zeigen, wie Kosten eingespart werden können, denn der Anwalt macht den Unterschied.
Sie wollen die Scheidung?
Sie müssen zunächst den Button anklicken, unser Scheidungsformular ausfüllen und an uns versenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen per E-Mail mit weiteren Informationen und der Vorgehensweise. :