Kosten für Regelungen des Gerichts
Die Gerichtskosten für eine Scheidung bestimmen sich nach dem Umfang der Tätigkeiten für das Gericht. Wenn das Gericht neben der Scheidung auch den Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat etc. zu entscheiden hat, wird der Verfahrenswert höher ausfallen, als wenn das Gericht nur die Ehe zu scheiden hat. Mit gesamten Verfahrenswert sind die zu zahlenden Gerichtskosten aus der Gerichtskostentabelle ersichtlich.
Verfahrenswerte für einzelne Regelungen
Zu regelnde Angelegenheit: | Mindestwert | Einzelberechnung | ||
Ehescheidung,
bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft |
2.000 € | Beide Ehegatten erwerbstätig 3-faches Nettomonatseinkommen beider Ehegatten bzw. Lebenspartner Bsp.: M= 1.100 € x 3= 4.200 € F= 900 € x 3 = 2.700 € Wert: 6.900 € |
Ein Ehegatte erwerbstätig: 3-faches Nettomonatseinkommen eines Ehegatten Bsp.: M= 1.100 € x 3= 4.200 € Wert: 4.200 € |
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Versorgungsausgleich | 1.000 € | Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs beträgt 10% des zusammengerechneten 3-fachen Nettoeinkommens der Eheleute pro vorhandener Rentenversicherung.
Bsp.: M hat eine gesetzliche und eine Betriebsrentenversicherung, F eine gesetzliche Versicherung und eine Riesterrente. M verdient 2.200 € netto, die F 1.600 € > Das Gesamt-Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 3.800 € x 3= 11.400 € hiervon 10%= 1.140 € x 4 Rentenversicherungen= Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich beträgt 4.560 €. Dieser Wert ist zu dem Verfahrenswert der Scheidung zu addieren. |
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Unterhalt Kind
Berechnungsbeispiele finden Sie unter den Themenblöcken Unterhalt für das |
Zu zahlender Unterhaltsbetrag x 12 zuzüglich etwaiger Rückstände
Bsp.: 309 € x 12= 3.708 € + Rückstand: 2 Monate x 309 €= 628 € Verfahrenswert= 4.346 € |
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Unterhalt Ehegatte | Unterhaltsbetrag x 12 zuzüglich etwaiger Unterhaltsrückstände=
Bsp.: 950 € x 12= 10.410 € + Rückstand: 3 Monate x 950 €= 2.850 € Verfahrenswert= 13.260 € |
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Hausrat | Zeitwert des zu verteilenden Hausrates | |||
Elterliche Sorge, Umgang mit dem Kind, Herausgabe des Kindes | Verbundverfahren: Streitwert je 900 €
Selbständiges Verfahren: Streitwert je 3.000 € |
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Zuweisung der Ehewohnung | Verbundverfahren: 2-facher Mietwert
Selbständiges Verfahren: Streitwert: 2.000 € |
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Zugewinnausgleich | Verfahrenswert ist der bezifferte Wert vom Zugewinn |
Ergänzende Informationen zu den einzelnen Verfahrenswerten bei einer Scheidung finden Sie in diesem Beitrag.