Unterhalt für das volljährige Kind
Unterhaltsfragen treten regelmäßig bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Kindesunterhalt kommt aber auch in Betracht: 1. Die Eltern waren nicht verheiratet und/oder 2. haben nie zusammen gelebt. Der Unterhalt für minderjährige, privilegierte volljährige und volljährige Kinder ist unterschiedlich. Hier wird nur der Unterhalt des volljährigen Kindes behandelt.
Ist Ihr Kind zwischen 18 und 20 Jahre alt und unverheiratet und lebt es bei den Eltern oder einem Elternteil und befindet sich noch in allgemeiner Schulausbildung (=Hauptschule, mittlere Reife, allgemeines Abitur und Fachabitur), ist es kein volljähriges Kind sondern ein privilegiertes volljähriges Kind: Diese Kind hat besondere Rechte. Weitere Informationen zum Unterhalt für das privilegierte volljährige Kind und das minderjährige Kind.
Die Kurzfassung zum Kindesunterhalt:
- Das “einfache” volljährige Kind hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber beiden Elternteilen, sofern es nicht ausreichendes eigenes Einkommen hat.
- Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Hierfür sind drei Dinge wichtig: Die zusammengerechneten Einkünfte beider Elternteile, das Alter des Kindes sowie Infos zu weiteren Unterhaltsberechtigten.
- Die Eltern haften anteilig den Unterhalt, das heißt, wer ein höheres Einkommen hat, zahlt mehr als der weniger Verdienende.
Details zum Unterhalt für das volljährige Kind:
- Welche Kinder sind unterhaltsberechtigt?
- Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
- Wer kann den Kindesunterhalt geltend machen?
- Bedürftigkeit des volljährigen Kindes
- Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Eltern
- Auskunftsanspruch des Kindes: Was verdienen meine Eltern?
- Höhe und Berechnung des Unterhalts für das volljährige Kind
- Haftungsanteile der Eltern für den Kindesunterhalt
- Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus: Mangelfall
- Rangfolge beim Unterhalt: Wer bekommt zunächst seinen Unterhalt?
- Unterhalt und die Sättigungsgrenze
- Kein Unterhaltsvorschuss für volljährige Kinder
- Wenn der Pflichtige nicht zahlt: Verletzung der Unterhaltspflicht
- Zahlungsdauer des Unterhalts / Ausbildungskosten
- Zweitausbildung / Weiterbildung: Müssen die Eltern zahlen?
- Unterhalt für die Vergangenheit
- Zusätzlich zum Unterhalt: Mehr- und Sonderbedarf
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Heirat des Kindes und Unterhalt
- Wie kommt das Kind an den Unterhalt?
- Die Ersatzhaftung: Wenn die Eltern keinen Kindesunterhalt zahlen können.
- Neuer Partner weiteres Kind = Einkommensveränderung?
- Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?
- Kindergeld und Kinderfreibetrag
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