Unterhalt für das privilegiert volljährige Kind
Unterhaltsfragen treten regelmäßig bei Trennung oder Scheidung der Eltern bzw. bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf, aber auch dann, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet waren und/oder nie zusammen gelebt haben.
Hier wird nur der Unterhalt des privilegierten volljährigen Kindes behandelt.
Wann ist Ihr Kind privilegiert?
- Alter zwischen 18 und 20 Jahren
- Nicht verheiratet
- Lebt im Haushalt beider Elternteile oder bei einem Elternteil
- Befindet sich noch in der allgemeinen Schulausbildung
Der Unterhalt in Kurzform
- Das volljährige Kind hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber beiden Elternteilen, sofern es nicht ausreichendes eigenes Einkommen hat.
- Die Berechnung des Unterhalts erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle. Hierfür sind drei Dinge wichtig: Die zusammengerechneten Einkünfte beider Elternteile, das Alter des Kindes sowie Infos zu weiteren Unterhaltsberechtigten.
- Die Eltern haften anteilig den Unterhalt, d. h., wer ein höheres Einkommen hat, zahlt mehr als der weniger Verdienende.
Detail-Infos für den Unterhalt
- Privilegierung des volljährigen Kindes: Bedeutung
- Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
- Bedürftigkeit des volljährigen Kindes
- Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Eltern
- Haftungsanteile der Eltern für den Kindesunterhalt
- Das Auskunftsanspruch des Kindes: Was verdienen meine Eltern?
- Höhe und Berechnung des Unterhalts für das privilegierte volljährige Kind
- Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus: Mangelfall
- Rangfolge beim Unterhalt: Wer bekommt zunächst seinen Unterhalt?
- Unterhalt und die Sättigungsgrenze
- Kein Unterhaltsvorschuss für volljährige Kinder
- Wenn der Pflichtige nicht zahlt: Verletzung der Unterhaltspflicht
- Nebenjob, Berufswechsel, Überstunden: Gesteigerte Unterhaltspflicht
- Privatinsolvenz des Unterhaltspflichtigen
- Zahlungsdauer des Unterhalts / Ausbildungskosten
- Zweitausbildung / Weiterbildung: Müssen die Eltern zahlen?
- Unterhalt für die Vergangenheit
- Zusätzlich zum Unterhalt: Mehr- und Sonderbedarf
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Heirat des Kindes und Unterhalt
- Wie kommt das Kind an den Unterhalt?
- Die Ersatzhaftung: Wenn die Eltern keinen Kindesunterhalt zahlen können.
- Einkommensveränderung? Neuer Partner, weiteres Kind
- Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?
- Kindergeld und Kinderfreibetrag