Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist normalerweise kein Thema in der Familie, wenn diese als Familienverband zusammenlebt. Das Kind wird im Elternhaus mit allem Nötigen von einem oder beiden Elternteilen versorgt und bekommt je nach Alter Taschengeld. Kommt es jedoch zu einer Trennung der Ehegatten, müssen sich die Eltern nicht nur mit Unterhaltsleistungen bzw. Unterhaltsansprüchen beschäftigen. Es muss auch über das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, das Umgangs- und Sorgerecht und vieles andere mehr gesprochen werden.
Beim Unterhalt gibt es unterschiedliche Voraussetzungen hat, insofern muss man bei den Kindern nach dessen Alter und dessen besonderer Lebenssituation (Schule, Berufsausbildung, Heirat etc.) unterscheiden:
Unterhalt für welche Kinder?
- Minderjähriges Kind = unter 18 Jahre, somit bis zum Eintritt der Volljährigkeit;
- Privilegiert volljähriges Kind = 18-20 Jahre alt, unverheiratet, lebt bei einem oder beiden Elternteilen, befindet sich noch Schulausbildung;
- Volljähriges Kind = Vollendung des 18. Lebensjahres; Lehrling und Student
Themen rund um den Unterhalt
- Kindergeld und Kinderfreibetrag, ergänzend hierzu Infos des BM für Familie: Kindergeld
- Wie ist die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden?
- Unterhaltstitel: So kommt das Kind an den Unterhalt.
- Zu viel – zu wenig Unterhalt gezahlt: Rückforderung / Nachforderung?
- Vater oder Mutter zahlen nicht: Verletzung der Unterhaltspflicht
- Ein Anspruch auf Kindesunterhalt kann entfallen.