Wie läuft eine Scheidung ab, einverständlich?
Bei einer einverständlichen Scheidung sind sich die Ehegatten über alles einig. In der Regel ist nur die Scheidung auszusprechen und der Versorgungsausgleich vom Gericht zu regeln. Es wird dann nur ein Rechtsanwalt benötigt.
Bei der strittigen Scheidung gibt es unterschiedlichen Auffassungen beispielsweise zur Unterhaltshöhe. Hier sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten.
Ablauf Scheidung, streitig:
Bei der streitigen Scheidung gibt es beispielsweise unterschiedlichen Auffassungen zur Unterhaltshöhe. Jetzt sind regelmäßig beide Ehegatten anwaltlich vertreten. Die streitige Scheidung dauert wesentlich länger.
Wie wird die Scheidung eingeleitet?
Ausfüllen unseres Online Scheidung Formulars
Um einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen zu können, füllen Sie unser Scheidungsformular online aus. Bei Fragen zu dem Formular schreiben Sie uns eine Mail.
Unterlagen für Scheidung
Für die Beantragung der Scheidung werden Kopien von Unterlagen auch für das Gericht benötigt. Sie können uns diese per E-Mail, Fax, Post etc. übersenden.
Stellung des Scheidungsantrags bei Gericht
Sofern das Trennungsjahr abgelaufen ist, werden wir den Scheidungsantrag sogleich bei dem für Sie zuständigen Gericht für stellen. Kann der Scheidungsantrag noch nicht sofort erfolgen, informieren wir Sie über den frühestmöglichen Termin für die Stellung des Antrags.
Da von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, werden wir Ihnen das Formular V10 übersenden. Ist ein Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorhanden, wird eine Kopie dieser notariellen Urkunde für das Gericht zu übersenden.
Prüfung Verfahrenskostenhilfe
Nun prüfen wir Ihre Angaben, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragt werden kann. Wir informieren Sie, ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Wir übersenden Ihnen auf Anfrage den Antrag per E-Mail. Ausfüllen, Nachweise in Kopie beifügen und per Post an unser Büro senden. Haben Sie Fragen zum Ausfüllen, nutzen Sie das Kontaktformular.
Aktenzeichen und Gerichtskosten
Das Gericht informiert uns nach Erhalt des Scheidungsantrags über das Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens. Es werden zugleich die Höhe der voraussichtlichen Gerichtskosten angegeben. Gerichtskosten sind nicht zu zahlen, wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.
Übersendung des Scheidungsantrags an die Gegenseite
Sind die Scheidungskosten bei Gericht bzw. der Gerichtskasse eingegangen, leitet das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehepartner bzw. dessen Rechtsanwalt weiter. Innerhalb von 3 Wochen hat die Gegenseite zu dem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen.
Formulare zum Versorgungsausgleich
Sofern der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde, wird das Gericht die Formulare zum Versorgungsausgleich übersenden. Das Ausfüllen ist einfach, sie brauchen lediglich die Versicherungsdaten Ihres Versorgungsträgers. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich wieder an uns wenden. Denn wir bieten Ihnen auch online eine 100% ige persönliche Beratung. Nach spätestens 4 Wochen werden wir die von Ihnen ausgefüllten Formulare dem Gericht zurückreichen.
Entwurf zum Versorgungsausgleich
Sofern keine Lücken im Versicherungsverlauf vorhanden sind, werden die Versorgungsträger Vorschläge zur Teilung der Rentenanwartschaften unterbreiten. Bis diese Unterlagen vorliegen, dauert es mindestens 3 Monate. Das Gericht bereitet dann den Scheidungstermin durch Übersendung eines Entwurf vor, wie der Versorgungsausgleich geregelt werden könnte (Abweichungen hiervon sind möglich).