Mit dem Begriff Unterhalt ist die Versorgung eines anderen gemeint. Unterhalt gibt es in vielen Formen:
- Kindesunterhalt
- für das minderjährige Kind
- für das privilegierte volljährige Kind
- für das volljährige Kind
- Ehegattenunterhalt
- Familienunterhalt
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Lebenspartner Unterhalt > siehe Ehegattenunterhalt
- Elternunterhalt
- Kinder zahlen für ihre Eltern
- Unterhalt für die Mutter eines nichtehelichen Kindes
- Der Unterhalt für ledige Mutter
Wichtiges für den Unterhaltsanspruch
- Vorsorgeunterhalt wegen Alters, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
- Krankenvorsorgeunterhalt
- Zusatzsätzlicher Unterhaltsbedarf: Mehr- und Sonderbedarf
- Unterhalt in welcher Form?
- Auskunftsrecht: Welches Einkommen und Vermögen hat der andere?
- Einkommen und Abzüge beim Verpflichteten und Berechtigten
- Anrechnung von fiktivem Einkommen
- Selbstbehalt: Was muss dem Unterhaltspflichtigen bleiben?
- Verwertung eigenen Vermögens für den Unterhalt?
- Düsseldorfer Tabelle
- Die liebe Steuer mischt mit
- Mietfreies Wohnen in der eigenen Immobilie: Der Wohnvorteil
- Einkommensveränderungen, neuere Partner, weiteres Kind
- Zu viel – zu wenig Unterhalt gezahlt: Rückforderung / Nachforderung?
- Wenn der Pflichtige nicht zahlt: Verletzung der Unterhaltspflicht
- Unterhaltsränge: Wer bekommt zuerst Unterhalt?
Tipps zum Unterhaltsrechner
Wie gut ist ein Unterhaltsrechner: Unterhaltsrechner werden oft im Internet angeboten werden, helfen aber nicht weiter. Denn diese Rechner beschränken sich meist auf wenige Eingaben und somit führen oft zu falschen Ergebnissen führen. Warum, lesen Sie weiter>
Mit einer Trennung der Partner fangen die meisten Streitigkeiten um den Unterhalt an. Dies gilt sowohl zwischen verheirateten, unverheirateten als auch gleichgeschlechtlichen Paaren. Ein versierter Familienrechtsanwalt kann feststellen, ob eine Anspruch überhaupt besteht und in welcher Höhe. Unberechtigte Ansprüche können rechtzeitig abgewehrt werden. Insofern sollten sich die Partner nicht ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf die Zahlung einer bestimmten Summe verständigen. Ansonsten spart man am falschen Ende. Hier zeigt die Erfahrung, dass regelmäßig einer der Beteiligten Nachteile erleidet. Denn nicht berücksichtige Abzüge oder Einkünfte bei der Unterhaltsberechnung sind mehr als ärgerlich, zumal eine Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts nur selten durchgesetzt werden kann. Eine Nachzahlung scheitert meist an fehlendem Verzug. Streitigkeiten sind somit vorprogrammiert.