Wir versprechen
- nicht die niedrigsten Kosten; denn alle Rechtsanwälte sind im Gerichtsverfahren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Aber unser persönlicher Einsatz, Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten, macht den Unterschied.
- uns für eine Reduzierung des Verfahrens-Streitwertes bis zu 30 % einzusetzen. Zwar haben sich in den letzten Jahren vermehrt Gerichte mit einer Reduzierung des Streitwertes auf vorherige anwaltliche Anregung und damit geringerer Scheidungskosten für die Scheidungswilligen einverstanden erklärt. Dies ist aber nicht der Regelfall, die meisten Gerichte spielen hier nicht mit, denn mit den Gerichtskosten soll ja auch eine Kostendeckung der Gerichte erreicht werden. Ein Versuch ist es im Sinne unserer Mandanten aber wert.
- zu prüfen, ob Verfahrenskostenhilfe für den Scheidungswilligen in Betracht kommt, wenn möglich ratenfrei=kostenlos* oder mit Raten (*aber Nachprüfungsrecht des Gerichts für die Dauer von 4 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung);
- zu versuchen, Missverständnisse zwischen den Ehepartnern zu klären, Streit zu schlichten und außergerichtliche Einigungen statt gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Unser Engagement schont nicht nur die Nerven des Mandanten sondern erspart ihm/ihr Kosten, denn jede Angelegenheit, die das Gericht klären muss, bedeutetet zusätzliche Kosten.
Mit welchen Maßnahmen Sie noch Kosten einsparen können, können Sie nachfolgend lesen.
Was können Sie tun, um Kosten zu sparen ?
Einigung mit Ihrem Partner.
Selbst wenn Sie und Ihr Ehegatte Kompromisse machen müssen, was oftmals Beiden schwer fällt, ist dies oftmals kostengünstiger, als wenn das Gericht eine Entscheidung für Sie treffen muss. Und Nerven schonender…Einigungen bieten sich insbesondere an bei:
- Herausgabe persönlicher Gegenstände;
- Herausgabe beruflich benötigter Gegenstände;
- Aufteilung des Hausrates (siehe Hausrat, wer bekommt was?);
- Weiternutzung der Wohnung nach der Trennung (siehe Mietwohnung und Trennung);
- Zugewinnausgleich in einfach gelagerten Fällen;
- Regelung des Umgangsrechts mit Elternteil, Großeltern etc.;
- Festhalten an dem grundsätzlich gemeinsamen Sorgerecht für das Kind.
Lesen Sie die Informationen zum Thema Wie teuer ist eine Scheidung?. Sie werden sehen, dass jede einzelne Angelegenheit, die zusätzlich zur Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vom Gericht geregelt werden muss, Kosten verursacht. Diesen Angelegenheiten sind Streitwerte zugeordnet, die sich zu einem Gesamtstreitwert addieren. Eine Basis-Scheidung (Scheidung als solche + Versorgungsausgleich) ist günstig. Teuer wird es, wenn es Unterhaltsregelungen, Hausratsteilung, Klärung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinnausgleich usw. durch das Gericht bedarf.
Auf den eigenen Anwalt verzichten?
Wer sich über klärungsbedürftige Themen geeinigt hat (z.B. über Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht etc.), kann Kosten einsparen, wenn er/sie auf einen eigenen Anwalt im gerichtlichen Verfahren verzichtet. Aber Vorsicht: Siehe Eigener Anwalt notwendig?